| Gewerbeschein in Österreich 2026 – Das Wichtigste auf einen Blick | |
|---|---|
| Kosten | Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos (keine Stempelgebühren) |
| Zuständige Behörde | Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder Magistratisches Bezirksamt |
| Online-Anmeldung | Möglich über GISA oder Unternehmensserviceportal (USP) |
| Mindestalter | 18 Jahre (Eigenberechtigung) |
| WKO-Mitgliedschaft | Automatisch mit der Gewerbeanmeldung (Pflichtmitgliedschaft) |
| SVS-Anmeldung | Spätestens am Tag des Tätigkeitsbeginns bei der SVS melden |
Der Gewerbeschein ist Ihre Fahrkarte in die Selbstständigkeit, denn noch bevor Sie mit Ihrer Tätigkeit als Unternehmer starten können, müssen Sie den Gewerbeschein in Österreich beantragen. Das erfolgt bei der dafür zuständigen Gewerbebehörde. In der Regel handelt es sich dabei um die Bezirksverwaltungsbehörde des Standortes Ihres Gewerbes – je nach Standort ist das die Bezirkshauptmannschaft, das Magistrat der zuständigen Stadt oder in Wien das Magistratische Bezirksamt.
Ab wann benötigen Sie einen Gewerbeschein?
Sobald Sie eine Tätigkeit gewerbsmäßig ausüben – eine Tätigkeit also, die der Gewerbeordnung unterliegt – benötigen Sie einen Gewerbeschein. Mit diesem sind Sie zur Ausübung der angestrebten Tätigkeit berechtigt. Um den Gewerbeschein zu erhalten, müssen Sie Ihr Gewerbe in Österreich anmelden. In der jeweiligen Gewerbeordnung ist festgelegt, welche Bedingungen für die Ausübung der angestrebten Tätigkeit – vom Tischler über den Unternehmensberater bis hin zum Werbefachmann oder Baumeister – nötig sind.
WICHTIG: Eine Tätigkeit wird dann gewerbsmäßig ausgeübt, wenn sie selbstständig, regelmäßig und in Ertragserzielungsabsicht betrieben wird.
Es gibt jedoch Ausnahmen von der Gewerbeordnung zu beachten: Freie Berufe wie Ärzte, Künstler, Psychologen, Rechtsanwälte oder Steuerberater benötigen keinen Gewerbeschein und sind nicht an die Gewerbeordnung gebunden. Zudem unterscheiden sich manche Bestimmungen landesrechtlich voneinander (etwa für Privatzimmervermietung oder Bergführer).
Freie Gewerbe und reglementierte Gewerbe
In Österreich wird zwischen freien Gewerben und reglementierten Gewerben unterschieden:
- Freie Gewerbe: Für diese ist kein Befähigungsnachweis erforderlich. Sie können sofort nach der Anmeldung ausgeübt werden (z. B. Werbeagentur, Handelsgewerbe, IT-Dienstleistungen).
- Reglementierte Gewerbe: Hier müssen Sie einen Befähigungsnachweis erbringen, etwa durch Meisterprüfung, Studienabschluss oder einschlägige Berufserfahrung (z. B. Elektrotechnik, Baumeister, Gastgewerbe).
Voraussetzungen für den Gewerbeschein
Da nicht jeder von vornherein berechtigt ist, einen Gewerbeschein zu erhalten, finden Sie hier die nötigen Voraussetzungen:
Allgemeine Voraussetzungen
- Mindestalter von 18 Jahren (Eigenberechtigung)
- Österreichische Staatsbürgerschaft, EU/EWR-Staatsangehörigkeit, Schweizer Staatsangehörigkeit oder ein zur Gewerbeausübung berechtigender Aufenthaltstitel bei Drittstaatsangehörigen
- Keine Ausschlussgründe (siehe unten)
- Bei reglementierten Gewerben: Befähigungsnachweis
Ausschlussgründe sind unter anderem
- Finanzstrafdelikte
- Betrügerisches Zurückhalten von Sozialversicherungsbeiträgen
- Organisierte Schwarzarbeit
- Grobe Schädigung von Gläubigern
- Gerichtliche Verurteilung mit mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe oder 180 Tagessätzen Geldstrafe
- Bei Gastgewerbe: Verurteilung nach dem Suchtmittelgesetz
So melden Sie Ihr Gewerbe an
Die Gewerbeanmeldung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:
- Online über GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) – schnell und unkompliziert
- Über das Unternehmensserviceportal (USP)
- Persönlich bei der Bezirksverwaltungsbehörde
- Über die WKO – die Wirtschaftskammer kann die Anmeldung elektronisch für Sie übermitteln
Benötigte Unterlagen für Einzelunternehmer
- Gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde (falls der aktuelle Name vom Geburtsnamen abweicht)
- Bei Drittstaatsangehörigen: Aufenthaltstitel
- Bei reglementierten Gewerben: Befähigungsnachweis (z. B. Meisterprüfung, Studienabschluss)
- Bei Neugründung: NeuFöG-Bestätigung der WKO
Gut zu wissen: Eine Strafregisterbescheinigung müssen Sie nur vorlegen, wenn Sie nicht oder weniger als 5 Jahre in Österreich wohnhaft sind.
Kosten der Gewerbeanmeldung
Die Gewerbeanmeldung selbst ist kostenlos. Es fallen keine Stempelgebühren oder Bundesverwaltungsabgaben an. Das gilt auch für die Ausstellung von Auszügen aus dem GISA.
Mit der Gewerbeanmeldung entstehen jedoch laufende Kosten:
- WKO-Grundumlage: ca. 50–150 € pro Jahr (je nach Branche)
- SVS-Beiträge: ca. 26,83 % der Beitragsgrundlage (Mindestbeitrag ca. 161 €/Monat)
- Kammerumlage: erst ab 150.000 € Jahresumsatz
Tipp – NeuFöG: Bei Neugründungen können Sie mit der NeuFöG-Bestätigung der Wirtschaftskammer von verschiedenen Gebührenbefreiungen profitieren.
Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?
Nach erfolgreicher Anmeldung werden Sie ins GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) eingetragen und erhalten einen GISA-Auszug als Bestätigung. Damit können Sie Ihr Gewerbe ausüben.
Automatisch erfolgen weitere Schritte:
- WKO-Mitgliedschaft: Sie werden automatisch Pflichtmitglied der Wirtschaftskammer
- Finanzamt: Sie erhalten ein Formular zur steuerlichen Erfassung über FinanzOnline
- SVS-Anmeldung: Melden Sie sich spätestens am Tag des Tätigkeitsbeginns bei der Sozialversicherung der Selbstständigen an
Beratung und Hilfe
Die Wirtschaftskammern der Bundesländer bieten umfassende Beratung für Gründer. Das Gründerservice der WKO unterstützt Sie kostenlos bei Fragen zur Gewerbeanmeldung, Rechtsformwahl und Fördermöglichkeiten. Wir empfehlen, vor der Gewerbeanmeldung die nächste Bezirks- oder Regionalstelle der WKO aufzusuchen.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel kostet die Gewerbeanmeldung?
Die Gewerbeanmeldung selbst ist kostenlos. Es fallen keine Stempelgebühren oder Bundesverwaltungsabgaben an.
Kann ich mein Gewerbe online anmelden?
Ja, die Online-Anmeldung ist über das GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) oder das Unternehmensserviceportal (USP) möglich und kostenlos.
Was ist der Unterschied zwischen freiem und reglementiertem Gewerbe?
Bei freien Gewerben ist kein Befähigungsnachweis erforderlich. Bei reglementierten Gewerben müssen Sie Ihre Qualifikation nachweisen (z. B. durch Meisterprüfung oder einschlägige Berufserfahrung).
Brauche ich als Freiberufler einen Gewerbeschein?
Nein. Freiberufler (wie Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler, Journalisten) sind nicht an die Gewerbeordnung gebunden und benötigen keinen Gewerbeschein.
Quellen
wko.at – Gewerbeanmeldung in Österreich
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